Hausen im Wiesental (alemannisch: Huuse) ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach. Jahrhundert beherbergte Hausen eines der wichtigsten Eisenwerke der Markgrafschaft und später des Großherzogtums Baden, ab der zweiten Hälfte des 19. Eine erste gesicherte und ausführliche Erwähnung des Dorfes erfolgte 1362. Jahrhundert beherbergte Hausen eines der wichtigsten Eisenwerke der Markgrafschaft und später des Großherzogtums Baden, ab der zweiten Hälfte des 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
2317 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79688
Vorwahl
07622
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
2. Bürgeramt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
3. Ordnungsamt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental
Gemeinde Hausen im Wiesental – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.